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Mammographie

Was ist eine Mammographie?
Eine Mammographie ist eine Röntgenaufnahme von der Brust. Auf den Röntgenbildern kann man mögliche Brustknoten sichtbar machen. Aufgrund verschiedener Kriterien beurteilen die Ärzte, ob es sich bei den Veränderungen in der Brust um einen Befund handelt, der weiter abgeklärt werden muss oder nicht.

Wann macht man eine Mammographie?
Wenn der Verdacht auf einen Brustkrebs vorliegt oder unklare Veränderungen an der Brust aufgetreten sind, wird eine Mammographie durchgeführt. Im Kanton Graubünden werden seit Juni 2011 alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren zweijährlich im Rahmen des Brustkrebs-Früherkennungsprogrammes „donna“ für eine Mammographie aufgeboten.

Wie wird eine Mammographie durchgeführt?
Die Brust wird für die Untersuchung zwischen zwei Platten der Röntgenanlage komprimiert. Das ist wichtig, um die Aussagekraft der Untersuchung zu verbessern. Da dies aber schmerzhaft sein kann und weil die Brust besser beurteilbar ist (weniger dichtes Gewebe), sollte die Untersuchung in der ersten Zyklushälfte durchgeführt werden. Von jeder Brust werden 2 Aufnahmen gemacht.

Was passiert, wenn die Mammographie eine verdächtige Veränderung in der Brust zeigt?
Eine definitive Beurteilung, ob der Befund gut- oder bösartig ist, ist mit der Mammographie nicht möglich. Ein verdächtiger Befund muss aber mittels Biopsie weiter abgeklärt werden (siehe auch Brustkrebs).

Wo liegen die Grenzen der Mammographie?
Die Mammographie kann auch, wie bei allen Untersuchungen, zu falschen Resultaten führen. Das hat dann weitere Abklärungen zur Folge, die eigentlich unnötig wären und emotional sehr belastend sind.

Wo wird die Mammographie im Kanton Graubünden angeboten?
Die Mammographie kann im Kanton Graubünden im Frauenspital Fontana KSGR, im Spital Oberengadin Samedan und im Radiologiezentrum Belmont in Chur durchgeführt werden.

Wer bezahlt die Mammographie?
Die Mammographie ist eine Pflichtleistung der obligatorischen Grundversicherung (Krankenkasse). Die Kosten sind franchisenbefreit, das heisst nur der Selbstbehalt von zehn Prozent (ca. 20 Franken) muss übernommen werden.

Weitere Informationen zu „donna“ sind unter www.donna-programm.ch oder über die Gratis-Telefon-Hotline 0800 100 888 erhältlich.